Private Sicherheitsunternehmen im bewaffneten Konflikt
In: Beiträge zum Europa- und Völkerrecht 2
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In: Beiträge zum Europa- und Völkerrecht 2
Unter dem Titel: ?Private Sicherheitsunternehmen aus politikwissenschaftlicher und verfassungsrechtlicher Sicht - Die Verschiebung von staatlichen Sicherheitsaufgaben in den privaten Sektor?, geht es im Folgenden dieser Arbeit um Privatisierungen im staatlich-hoheitlichen Sicherheitsbereich sowie um die Auslagerung von ehemals staatlich besorgten Sicherheitsaufgaben an private Sicherheitsdienstleister. Einen Schwerpunkt bildet in dieser Hinsicht der Themenkomplex der privaten Sicherheitsunternehmen als solche. Systematisch wird dabei beim historischen Hintergrund und bei den Anfängen der modernen Sicherheitsdienstleister begonnen. Ebenso ist es unerlässlich ihre Unterscheidungskriterien, die Angebotspallette sowie ihre Entwicklungsschritte und heutigen Erscheinungsformen näher zu beleuchten. Desweiteren wird eine Bestandsaufnahme der momentanen Situation der Sicherheitsunternehmen sowie eine Gesamtschau des Sicherheitsdienstleistungssektors in Österreich erstellt. Durch den Vergleich mit der weiter entwickelten deutschen Konstellation soll in diesem Zusammenhang ein mögliches Szenario für die Zukunft des österreichischen Sicherheitssektors erstellt werden. Im Weiteren werden die verschiedenen Privatisierungsmodelle, die dem Staat bei der Verschiebung und Auslagerung von Aufgaben zur Verfügung stehen, näher vertieft. Zudem werden die Vor- und Nachteile von Privatisierungen im Sicherheitsbereich beleuchtet. Im rechtlichen Kapitel werden sodann neben dem bestehenden internationalen Rechtsrahmen und seiner Bedeutung für Österreich, ebenfalls die rechtlichen Regelungen auf nationaler Ebene näher diskutiert. Anschließend wird sodann die Aufgabenübernahme aus politischer Sicht näher beleuchtet. Abschließend werden im zweiten Schwerpunkt die Fragen nach den verfassungsrechtlichen Grenzen und Schranken von Privatisierungen sowie im Konkreten die verfassungsrechtliche Deckung im Hinblick auf die Judikatur des VfGH beantwortet. ; The following thesis, named: ?Private security companies from a political and constitutional point of view - Shifting public security tasks towards the private sector?, deals with privatizations in the field of state security matters and highlights the outsourcing process of former state executed duties to private security contractors. Both should be illuminated in detail from a political perception as well as from a constitutional point of view. One main aspect of the present thesis is the concept of the modern private security company itself. Where lay the historical roots, which distinctive criteria are to be considered and which range of services are offered today? Furthermore the current situation of the Austrian security sector with its characteristics will be discussed. Through a short comparison with the present state of the bigger German security market, a likely future scenario should be drawn for the Austrian development in this area. In a further chapter possible privatization models, to which the state can resort to, and their pros and cons are described. Within the national and international law chapter, international rules in question and the Austrian legal status concerning private security companies are discussed. In order to draft a rough political appraisement, the party programs of the five parliament parties including the opinion of the parties? security spokesmen and additionally statements of the Minister of Interior, several politicians and the Chief of Police in Graz are examined carefully. The closing chapter deals with key limitations set by the Austrian constitutional law in conjunction with the political privatization attempts in question. Moreover the most important decisions of the Austrian Constitutional Court as well as other key restraints to outsourcing movements linked to public security tasks are highlighted from a legal perspective. ; vorgelegt von Christina Maria Ulrich ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassung in engl. Sprache ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011 ; (VLID)215639
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In: TranState working papers 167
In Reaktion auf zahlreiche wirtschaftliche Missbrauchsfälle und Gewalteskalationen, in die Private Sicherheitsunternehmen (PSU) während des Irak- und Afghanistaneinsatzes verwickelt waren, sind in den Vereinigten Staaten eine Reihe von neuen Regulierungen in Kraft getreten. Im Mittelpunkt stehen Reformen zur Stärkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von PSU-Mitarbeitern und neue Mechanismen zur Kontrolle von Sicherheitsfirmen, die für die USA als contractor im Bereich des Personen-, Transport- oder Gebäudeschutzes tätig sind. Auch wenn eine überparteiische Untersuchungskommission des Kongresses in ihrem Abschlussbericht (2011) die Verschwendung von U.S.-Steuergeldern durch PSU im Irak und in Afghanistan auf bis zu 60 Milliarden Dollar schätzte, sprach sie sich nicht für ein striktes PSU-Verbot aus, sondern fordert primär den personellen Ausbau staatlicher Kontroll- und Überwachungsorgane. Eine eindeutige Verbotsregel hat der Kongress 2009 lediglich in Folge des Abu Ghraib-Folterskandals in Bezug auf Verhörtätigkeiten verankert, die nunmehr allein durch staatliches Personal ausgeübt werden dürfen. Der Einsatz von Schutzfirmen soll hingegen nur dann ausgeschlossen sein, wenn in unkontrollierten oder hochgefährlichen Umgebungen der Einsatz von tödlicher Gewalt zu erwarten ist. Der Verteidigungsminister hat 2010 einem gesetzlichen Auftrag entsprechend neue Vergleichsregeln zur Kostenberechnung staatlicher und privater Aufgabenausführungen erlassen. Diese sollen das Insourcing von Sicherheitsaufgaben erleichtern, bleiben als Maßstab für einen fairen Kostenvergleich zwischen öffentlichen und privaten Anbietern aber weiterhin umstritten. Nach Einschätzung der parlamentarischen Untersuchungskommission führt der Einsatz von PSU lediglich im Falle langfristiger Auslandseinsätze zu relativen Kostenersparnissen, wenn Mitarbeiter aus dem Einsatzland oder aus Drittstaaten angeworben werden können, die vergleichsweise niedrigere Löhne als U.S.-Bürger beziehen.
In Reaktion auf zahlreiche wirtschaftliche Missbrauchsfälle und Gewalteskalationen, in die Private Sicherheitsunternehmen (PSU) während des Irak- und Afghanistaneinsatzes verwickelt waren, sind in den Vereinigten Staaten eine Reihe von neuen Regulierungen in Kraft getreten. Im Mittelpunkt stehen Reformen zur Stärkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von PSU-Mitarbeitern und neue Mechanismen zur Kontrolle von Sicherheitsfirmen, die für die USA als contractor im Bereich des Personen-, Transport- oder Gebäudeschutzes tätig sind. Auch wenn eine überparteiische Untersuchungskommission des Kongresses in ihrem Abschlussbericht (2011) die Verschwendung von U.S.-Steuergeldern durch PSU im Irak und in Afghanistan auf bis zu 60 Milliarden Dollar schätzte, sprach sie sich nicht für ein striktes PSU-Verbot aus, sondern fordert primär den personellen Ausbau staatlicher Kontroll- und Überwachungsorgane. Eine eindeutige Verbotsregel hat der Kongress 2009 lediglich in Folge des Abu Ghraib-Folterskandals in Bezug auf Verhörtätigkeiten verankert, die nunmehr allein durch staatliches Personal ausgeübt werden dürfen. Der Einsatz von Schutzfirmen soll hingegen nur dann ausgeschlossen sein, wenn in unkontrollierten oder hochgefährlichen Umgebungen der Einsatz von tödlicher Gewalt zu erwarten ist. Der Verteidigungsminister hat 2010 einem gesetzlichen Auftrag entsprechend neue Vergleichsregeln zur Kostenberechnung staatlicher und privater Aufgabenausführungen erlassen. Diese sollen das Insourcing von Sicherheitsaufgaben erleichtern, bleiben als Maßstab für einen fairen Kostenvergleich zwischen öffentlichen und privaten Anbietern aber weiterhin umstritten. Nach Einschätzung der parlamentarischen Untersuchungskommission führt der Einsatz von PSU lediglich im Falle langfristiger Auslandseinsätze zu relativen Kostenersparnissen, wenn Mitarbeiter aus dem Einsatzland oder aus Drittstaaten angeworben werden können, die vergleichsweise niedrigere Löhne als U.S.-Bürger beziehen. ; The article explores the regulations of Private Security Companies (PSCs) in the United States of America. In reaction to a series of economic abuses and escalations of violence the U.S.-Congress enforced the criminal responsibility of PSCs and implemented new rules to control contractors performing private security functions. In addition Afghanistan and Iraq adopted new procedures to regulate and monitor the activities of PSCs in their respective countries. Although an independent, bipartisan Commission found out, that possibly as much as $60 billion has been lost to contract waste and fraud in America's contingency operations in Iraq and Afghanistan, the legislative body does not claim a ban of PSCs. The Commission calls for reforms, mainly to strengthen the economic efficiency of contractors. As a response to the Abu Ghraib torture scandal, only the interrogation of detainees by contractor personnel was clearly prohibited by Congress. A new provision requires that protection services should be performed only by members of the Armed Forces in uncontrolled or unpredictable high-threat environments. In 2010 the Minister of Defense implemented new rules for Public-Private-Competitions which should facilitate Insourcing of security functions. But the criteria to determine the costs of military personnel in comparison to PSC-contractors are still controversially discussed. The parliamentarian Commission stated that contractors are more cost effective only for larger, prolonged contingencies, when employing lower wage local- or third-country nationals for additional support needs.
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In: Arbeitspapier / Konrad-Adenauer-Stiftung, 2003,111
World Affairs Online
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 58, Heft 3, S. 101-109
ISSN: 0029-859X
In: Recht des Sicherheitsgewerbes
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 116, Heft 15, S. 1231
ISSN: 0012-1363, 0012-1363
In: Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik Bd. 6
Polizei und Justiz sind in Deutschland schon lange nicht mehr die einzigen Garanten "Innerer Sicherheit". Vielmehr nehmen der Einfluss und das Ansehen privater Sicherheitsunternehmen zu. In der vorliegenden Arbeit wird die Bedeutung privater Sicherheitsunternehmen für die Sicherheitsarchitektur in Deutschland untersucht. Folgende Themenkomplexe bilden den Kern dieser empirischen Studie: "Tätigkeitsbereiche, rechtliche Befugnisse und Arbeitsbedingungen privater Sicherheitskräfte", "Private Sicherheitsdienste im gesellschaftspolitischen Kontext" und "Gewährleistung der inneren Sicherheit während der FIFA WM 2006 durch staatliche und private Sicherheitskräfte". Die Erfahrungen während der FIFA WM 2006 könnten die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den privaten Sicherheitsdienstleistern bilden. Ob dieser Schritt gelingt und die FIFA WM 2006 auf diese Weise bleibende Spuren hinterlässt, bleibt abzuwarten. (Quelle: Text Verlagseinband / Verlag)
In: Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik 6
Polizei und Justiz sind in Deutschland schon lange nicht mehr die einzigen Garanten "Innerer Sicherheit". Vielmehr nehmen der Einfluss und das Ansehen privater Sicherheitsunternehmen zu. In der vorliegenden Arbeit wird die Bedeutung privater Sicherheitsunternehmen für die Sicherheitsarchitektur in Deutschland untersucht. Folgende Themenkomplexe bilden den Kern dieser empirischen Studie: "Tätigkeitsbereiche, rechtliche Befugnisse und Arbeitsbedingungen privater Sicherheitskräfte", "Private Sicherheitsdienste im gesellschaftspolitischen Kontext" und "Gewährleistung der inneren Sicherheit während der FIFA WM 2006TM durch staatliche und private Sicherheitskräfte". Die Erfahrungen während der FIFA WM 2006TM könnten die Grundlage für eine engere Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den privaten Sicherheitsdienstleistern bilden. Ob dieser Schritt gelingt und die FIFA WM 2006TM auf diese Weise bleibende Spuren hinterlässt, bleibt abzuwart
In: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik: ZFAS, Band 4, Heft 3, S. 411-422
ISSN: 1866-2188
World Affairs Online
In: Kölner Schriften zum Friedenssicherungsrecht 4
In: Privatisierung staatlicher Kontrolle: Befunde, Konzepte, Tendenzen, S. 219-233
Zunächst analysiert der Autor die Gründe für den Boom der privaten Sicherheitsdienste und skizziert den Forschungsstand hinsichtlich der Situation privater Sicherheitsunternehmen in der Bundesrepublik. Anschließend wird der Frage nachgegangen, ob private Sicherheitsdienste als Polizeiersatz fungieren. Es wird aufgezeigt, daß private Sicherheitsdienste in ganz traditioneller Manier noch immer als Werks- oder Betriebsschutz arbeiten. Im folgenden wird verdeutlicht, daß die durch private Sicherheitsdienste erfolgte Privatisierung öffentlicher Räume und die damit einhergehende private Überwachung und Kontrolle in erster Linie eine selektive Ausgrenzung zur Folge hat. Abschließend diskutiert der Autor die Zukunft der 'Sicherheit'. (ICE)
In: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik: ZFAS, Band 4, Heft 3, S. 411-422
ISSN: 1866-2196
In: Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht 9
Seit dem Ende des Kalten Krieges hat mit der Privatisierung von bewaffneten Konflikten in Form des outsourcing militärischer und sicherheitsbezogener Tätigkeiten eine neue Ära begonnen. Diese Entwicklung stellt zwar zunehmend das staatliche Gewaltmonopol in Frage, sie ist aber nicht mehr aufzuhalten, da sich dieser riesige Markt für private Militärdienstleistungen schon längst fest etabliert hat. Die Mitarbeiter privater Militär- und Sicherheitsunternehmen (PMCs/PSCs) umgibt hierbei ein gewisses Mysterium, das maßgeblich durch die vielen Gerüchte um ihre Straflosigkeit und die angebliche "Grauzone", in der sie sich bewegen sollen, genährt wird. Die Untersuchung konnte allerdings aufzeigen, dass grundsätzlich zumindest das existierende völkerstrafrechtliche Regelungsregime ausreichend ist, um Kriegsverbrechen durch PMC/PSC-Angehörige angemessen zu sanktionieren. Obwohl sie überwiegend den Status einer Zivilperson im humanitären Völkerrecht einnehmen, sind sie dennoch an die in Art. 8 Abs. 2 ICC-Statut aufgeführten Kriegsverbrechenstatbestände gebunden. Zudem bietet Art. 28 ICC-Statut grundsätzlich die Möglichkeit auch die Geschäftsführung der Unternehmen für Kriegsverbrechen ihrer Mitarbeiter zur Verantwortung zu ziehen. Die Jurisdiktionsgewalt des ICC ist allerdings, insbesondere durch das Komplementaritätsprinzip, empfindlich eingeschränkt.